Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen, die der Gesetzgeber stoppen sollte

Das nicht-repräsentierte Interesse der Bürger und Bürgerinnen an einer wirksamen und nicht-schädigenden Medizin.
Das fehlende Recht auf Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der Patienten, das im Augenblick abhängig ist vom Geldbeutel.
Die Therapie-Un-Freiheit der Ärzte, die durch falsche Anreize weiter verschärft wird.
Die nicht-realisierte Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Benachteiliung seelisch Kranker.
Die Verfälschung der Natur-Wissenschaft zu einer ökonomisierten Zweck-Wissenschaft.
Die beschnittene Therapiefreiheit von Ärzten, die über viele Jahre studiert haben und naturwissenschaftlich ausgebildet sind.

Unwissenschaftliche Wissenschaftsanwendung in der Medizin

Insbesondere durch die Drittmittelforschungspraxis, die sehr häufig auf manipulierten Ergebnissen beruhen und zu erheblichen Fehlzulassungen von Arzneimitteln und zu massiven Fehlentscheidungen der derzeitigen Entscheidungsträger führen
Unterdrückung der Publikation von Studienergebnissen, die den Interessen der zahlenden Firmen widersprechen
Fortgesetzte Nichterforschung von Erfahrungen, die viele Tausende Patienten unabhängig voneinander gemacht haben, die herkömmliche Interpretationen als nicht genügend richtig erscheinen lassen und Hinweise auf neue Therapieansätze in sich bergen
Nicht genügend Berücksichtigung der unterschiedlichen Krankheitsursachen bei den durchgeführten Randomisierung
Anwendung des Doppelblindversuches auch bei Diagnosen, die sehr unterschiedliche Krankheitsursachen haben können, welches methodisch höchst zweifelhaft ist
Nicht angemessener Einstufung von individuellen Krankheitsverläufen bei der angeblich wissenschaftlichen Bewertung
Falsche und häufig missbräuchlich verwendeter Placebowirkungsbegriff
Ignorieren von Nutzen und Lebensqualität bei der Erstellung vieler Behandlungsleitlinien
Ausgrenzung von Psychofächern, Umweltmedizinern, Ganzheitsärzten, Homöopathen bei der Erstellung angeblich wissenschaftlicher Behandlungsleitlinien.
Systemversagen an mehreren Stellen
Unsachgemäße und frauenfeindliche Honorargestaltung der ärztlichen Gebührenordnungen, die ohne staatliche Kontrolle amtsmissbräuchlich seit Jahrzehnten die kostensparenden, ursachlich ansetzenden und sprechenden Behandlungsmethoden benachteiligen.
Systematische Benachteiligung und Rationierung der sprechenden Medizin und der Homöopathie in allen ärztlichen Gebührenordnungen, d.h. Rationierungen wichtiger Leistungen der Grundversorgung.
Delegation von wichtigen Entscheidungskompetenzen auf rein schulmedizinisch ausgebildete Gremien, fehlendes Eingreifen der Staates in Belange, die Millionen Bürger betreffen.
Fehlende Vergütung von Ursachenforschung und den dafür erforderlichen Anamneseleistungen, obwohl diese Leistungen im Gesetz gefordert werden. Die Bezahlung von Behandlerzeit sollte ohne zeitliche oder Anzahlbegrenzung erfolgen.
Budgetierungen und Rationierungen von Leistungen der Basisversorgung, die überwiegend zu Lasten der medizinischen Versorgung von Frauen gehen.
Ausgrenzung der Naturheilmedizin und des dafür sehr oft erforderlichen Zeitaufwandes aus den Gebührenordnungen.
fehlende Wissenschaftskritik an den zig tausenden unnötigen Operationen in Deutschland die auf Grund einer nicht wirklich allein aussagekräftigen bildgebenden Diagnostikflut in Deutschland erfolgt.
fehlende Mitspracherechte von Patienten
frauenbenachteiligende Medikamentenforschung
fehlende Verfolgung von Wissenschaftsmogeleien und Studienunterdrückung bei unliebsamen Ergebnissen bei Pharmaherstellern
fehlende Mitsprache von Frauen bei den normgebenden medizinischen Bewertungs- und Beurteilungsgremien
fehlende Mitspracherechte von Homöopathen, Naturheilkundlern, Umweltmedizinern, Traumatherapeuten, Allergieforschern etc.

Massive Rechtswidersprüche durch die aktuelle Patientenrechte-Gesetzgebung

Unerfüllbarkeit der Forderungen dieses Gesetzes für hundertausende von Praxen in Deutschland und damit Rechtelosigkeit. Die Beweislastumkehr besagt, dass ein Behandler nachweisen muss, dass er an einem aufgetretenen Phänomen nicht schuld ist. Dieser Nachweis kann aber gar nicht erbracht werden, weil viele Faktoren während eines Heilungsverlaufes für den Behandler gar nicht kontrollierbar ist (wie zum Beispiel, ob der Patient viel raucht oder zu wenig trinkt). Näheres siehe NGWFA Analyse zum Patientenrechtegesetz.

Medizinisch völlig unbegründete und unsachgemäßer Ausgrenzung von Medikamenten mit weniger Nebenwirkungen aus der Kassenerstattung,
welches Patienten unnötig an Leib und Leben gefährdet durch die Ausgrenzungsgesetzgebung der SPD Gesundheitsministerin Ulla Schmidt 2003.
Dadurch werden Menschen mit geringerem Einkommen finanziell benachteiligt
und erhöhten Risiken ausgesetzt. Dies ist nicht konform mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und auch nicht mit den ethischen Prinzipien unserer Demokratie.
Zudem werden auch dadurch massiv Frauen benachteiligt, welches gegen das Gleichbehandlungsrecht des Grundgesetzes verstößt, nach dem der Unterschiedlichkeit von Menschen Rechnung getragen werden muss.
da Frauen oft schulmedizinische Medikamente weniger gut vertragen und überzufällig oft an den Nebenwirkungen schulmedizinischer Präparate erkranken
die während vieler Lebensjahre nur nebenwirkungsärmeren Medikamente einnehmen können

weiterer starker und systematischer Frauenbenachteiligung in der Medizinerausbildung und in der Versorgungslandschaft

unzureichende Ausbildung in den Psychofächern im Studium, obwohl dies zwischen
20 und 80 % der Versorgungserfordernisse ausmacht (universitäre Studien)

fehlende Bezahlung der bei chronischen Erkrankungen immer notwendigen
Ursachenanalyse aus Psyche, Umwelt, Sozialen Faktoren durch Unterbezahlung
und Rationierung der sprechenden Medizin

unzureichende Ausbildung und Versorgung im Bereich Umweltmedizin und zur Diagnostik
und Behandlung von Entgiftungsstörungen, die bei 10 bis 15 % der Frauen vorliegen

unzureichende kardiale Diagnostik und Therapie bei Frauen

gehäufte Operationsindikationsstellung bei Frauen mit den dazu gehörigen Risiken

und weiteren systematischen Fehlanreizen in den Gebührenordnungen, durch Fallpauschalen und weiterer Vorgaben im Gesundheitswesen,

die zu unnötiger Anwendung von teurer bildgebender Diagnostik führen

die zu unnötigen Operationsempfehlungen führen

die zu schnellem Verschreiben von Rezepten führen

mit allen daraus resultierenden Gefahren für den Patienten

was zur Chronifizierung vieler Erkrankungen führen kann, da Krankheitsursachen unbehandelt bleiben
 

zur oberflächlichen Behandlung führen und viele Falschbehandlungen erfolgen

zu schnellen Überweisung an Fachärzte führt, wodurch es sehr teuer wird und auch gefährlich, denn dann können jahrelange Fehlbehandlungen erfolgen und es sinken die Chancen auf eine angemessene Diagnostik in anderen Fächern, denen die Symptomatik eigentlich zugeordnet werden müsste, wenn die Ursache für das Geschehen eben auf einer anderen Ebene liegt.

die mehreren zehntausend Menschen jährlich das Leben kosten und mehrere Milliarden Euro an unnötigen Kosten im Gesundheitswesen erzeugen.