Zum Inhalt springen- Damit das Wahlrecht des Patienten zu seiner Behandlungsmethode keine Farce ist
- Damit Sie eine möglichst schonende und individuell maßgeschneiderte Therapie bekommen können
- Damit bekannte Krankheitsursachen auch mit dafür geeigneten Methoden behandelt werden können, die bislang von der herrschenden universitär gelehrten Medizin ignoriert und nicht anerkannt werden
- Damit Den individuellen Besonderheiten von Patienten genügt werden kann, ohne dass ein Behandler rechtliche Risiken und Nachteile in Kauf zu nehmen hat
- Damit der Pluralismus der Behandlungsmethoden, der für eine freiheitlich pluralistische Gesellschaftsordnung sogar im SGBV vorgeschrieben ist, auch umgesetzt werden kann
- Damit kein Mensch an z.B. wegen Behandlungsvorschriften unberücksichtigten und unbehandelten Begleiterkrankungen sterben muss
- Damit die Vorschriften des Grundgesetzes, dass kein Mensch auf Grund seiner genetischen Eigenschaften benachteiligt werden darf, auch umgesetzt werden können
- Damit neue Erkenntnisse aus Arztpraxen, die oft an Einzelfällen gemacht werden, auch für andere genutzt werden können
- Damit das Erfahrungswissen vieler Ärzte genutzt werden kann
- Damit der wissenschaftliche Fortschritt mehr Chancen hat auch ausserhalb universitärer Bahnen.
- Damit die möglicherweise sehr falsche derzeit geltende Wissenschaftsdoktrin des randomisierten Doppel-Blind-Versuches (siehe was läuft falsch in der Wissenschaft) Unvergleichbarkeit der dort meist verglichenen Patienten, unsaubere Randomisierungen, häufig unsaubere Studienprotokolle) nicht zu unnötigen Todesfällen und falschen Behandlungen führt
Ngwfa fordert dazu:
- die Übernahme der Kosten aller Kassen für alle Behandlungen, die von einem naturwissenschaftlich ausgebildeten Arzt zur Behandlung einer behandlungswürdigen Erkrankung genutzt oder verschrieben werden
- gleichberechtigte Bezahlung des Aufwandes für traumamedizinische, Umweltmedizinische und ganzheitsmedizinische Methoden
- bessere und unbudgetierte Bezahlung von Gesprächen, ohne Zeitlimit bei schweren und chronischen Erkrankungen, da Gesprächsverläufe nicht vorhersehbar sind und viel zur Heilung beitragen können.
- Kostenerstattung aller für diese Erkrankungen von einem ausgebildeten Arzt verschriebenen Medikamente und anderen Behandlungen oder Hilfen, unabhängig von deren Rezeptpflicht, die mit der Wirksamkeit nichts zu tun hat.
- Abkehr von der immer mehr um sich greifenden Unsitte, Menschen nach Leitlinien zu behandeln, auch wenn bei Ihnen deutliche Anweichungen von irgendwelchen „Normalwerten“ vorliegen
- Gesetzliche Vorgaben individualisierten und an den Krankheitsursachen orientiert zu behandeln, da dies eine Voraussetzung für die Aktivierung der Heilung von Innen ist.
- Höhergewichtung des medizinischen Kasuistiken als Kriterium für wissenschaftliche Evidenz mit genauer Beschreibung möglichst vieler individueller Gegebenheiten, damit Behandler und ggf. andere Patienten die Vergleichbarkeit ihrer Situation beurteilen können.